BVerwG 5 B 93.06 - Beschluss
am 18.04.2008 von http://www.bverwg.deDie Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juni 2006 wird nach § …
BVerwG 5 B 118.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. November 2006 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 6 B 3.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich zulässigerweise gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts richtet (§ 135 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 137 Abs. 3 Satz 2, §§ 132 und 150 Abs. 13 des Telekommunikationsgesetzes vom 22.
BVerwG 5 B 127.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Behauptung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Bes
BVerwG 5 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. 21. Die Revision kann nicht nach den §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden. 31.1 Eine grundsätzliche Bedeutung i
BVerwG 5 B 109.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zugelassen werden.
BVerwG 5 B 73.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen werden.
BVerwG 20 F 11.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / § 158 Abs. 1 VwGO schließt die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung aus. Auch als außerordentliche Beschwerde ist das Rechtsmittel nicht statthaft. Dies gilt seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes auch in den Fällen greifba
BVerwG 8 B 41.04
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die allein auf eine vermeintliche Grundsätzlichkeit der Sache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Sie wendet sich im Wesentlichen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Auslegung irrevisiblen Landesrech
BVerwG 4 VR 1001.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1 Der Zweck d
BVerwG 9 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht.
BVerwG 20 F 1.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Verwaltungsrechtsstreit wegen der Genehmigung des Entgelts für Netzzugang; Vorlage der Behördenakten im ; Entscheidung der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO; ...
BVerwG 2 B 106.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 In dem Berufungsurteil hat das Oberverwaltungsgericht einen Anspruch des Klägers auf Gewährung der Zulag
