BVerwG 5 B 85.06 - Beschluss
am 07.03.2008 von http://www.bverwg.deDer Senat lässt dahinstehen, ob die auf Zulassung der Revision gerichtete …
BVerwG 5 B 109.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 157.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (...) zugelassen werden.
BVerwG 5 B 83.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen werden.
BVerwG 5 B 137.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 97.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.
BVerwG 2 B 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat die auf die Verpflichtung der Beklagten gerichtete Klage, dem Kläger vom 1. Januar 2002 bis 31. Juli 2003 die Zulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B zu
BVerwG 8 B 26.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 10. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
BVerwG 5 B 130.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) liegen nicht vor.1 1. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Bes
BVerwG 3 B 105.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 3 B 106.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 3 B 107.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
