BVerwG 5 B 81.06 - Beschluss
am 30.08.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde hat keinen Erfolg. Die für die Zulassung der Revision geltend …
BVerwG 8 B 107.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde hat keinen Erfolg. Es liegt keiner der dafür geltend gemachten Gründe vor.
BVerwG 8 B 85.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von der Beschwerde geltend gemachten Zulassungsgründe i.S.d. § 132 Abs. 2 VwGO liegen nicht vor.
BVerwG 8 B 17.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.
BVerwG 8 B 29.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.
BVerwG 9 B 20.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen führt nicht zu einer Zulassung der Revision we¬gen eines geltend gemachten Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
BVerwG 8 B 89.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von der Beschwerde geltend gemachten Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO liegen nicht vor.
BVerwG 4 B 60.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichte
BVerwG 2 B 16.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 5 B 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Verfahrensmangel) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ...
BVerwG 8 B 12.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die zulässige Beschwerde der Kläger ist begründet. Es liegt ein geltend gemachter Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
BVerwG 4 B 43.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Kläger beimessen, noch beruht das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel. 21.a) Die Frage
BVerwG 4 B 44.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst, noch beruht das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel. 21.a) Die Frag
