BVerwG 5 B 8.07 - Beschluss
am 13.06.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
BVerwG 5 B 92.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 64.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 120.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 122.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.
BVerwG 6 B 3.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich zulässigerweise gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts richtet (§ 135 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 137 Abs. 3 Satz 2, §§ 132 und 150 Abs. 13 des Telekommunikationsgesetzes vom 22.
BVerwG 5 B 132.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat keinen Erfolg.
BVerwG 6 B 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; unterschwelliges Vergabeverfahren; Rechtsweg; öffentlich-rechtliche Streitigkeit; bürgerlich-rechtliche Streitigkeit; Verweisung.
BVerwG 2 B 95.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 Die Beschwerde hält für klärungsbedürftig der Sache nach die Frage, ob mit dem Begriff anrechnungsfähige Pflic
BVerwG 5 B 69.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete, allein auf den Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Beklagten ist nicht begründet.1 Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Ab
BVerwG 6 BN 1.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsents
BVerwG 1 B 79.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ge
BVerwG 7 C 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) des Beklagten richtet sich gegen das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2006 - BVerwG 3 C 30.05 -.
