BVerwG 5 B 77.06 - Beschluss
am 28.11.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist nicht begründet, soweit der Kläger die Feststellung begehrt, dass zwischen ihm und dem Beklagten eine Leistungsvereinbarung über die …
BVerwG 2 B 114.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger begehrt seine Beförderung zum Steueroberamtsrat (BesGr A 13) und die entsprechende Besoldung ab dem 1. Oktober 2001. Hilfsweise möchte er die Verurteilung des Beklagten erreichen, für den ihm derzeit übertragenen ...
BVerwG 8 B 80.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers hat Erfolg, soweit das Verwaltungsgericht dessen höchst hilfsweise gestellten Antrag, die Beklagte zu verpflichten, das Entschädigungsrecht des Klägers dem Grunde nach gemäß NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz festzust
BVerwG 1 B 207.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist begründet, soweit sie sich auf das Anfechtungsbegehren gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 7. November 2005 ... richtet.
BVerwG 5 B 81.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Kläger ist nicht begründet.1 1. Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.2 1.1 Die Kläger haben nicht, wie es danach erforderlich ist
BVerwG 2 B 117.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9). Hilfsweise möchte sie die Verurteilung des Beklagten erreichen, für den ihr derzeit übertragenen Dienstposten beim Landesgesetzgeber eine A 9-Planstelle einzuwerben; ...
BVerwG 10 B 18.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.
BVerwG 10 B 21.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.
BVerwG 9 B 42.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Soweit die Beschwerde mit ihrem Vorbringen, es sei bemerkenswert, dass das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung die in der mündlichen Verhandlung von dem Beklagten überreichten Unterlagen .
BVerwG 9 B 41.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Soweit die Beschwerde mit ihrem Vorbringen, es sei bemerkenswert, dass das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung die in der mündlichen Verhandlung von dem Beklagten überreichten Unterlagen .
BVerwG 5 B 6.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist begründet.
