BVerwG 5 B 73.06 - Beschluss
am 17.10.2007 von http://www.bverwg.deDie Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 …
BVerwG 5 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. 21. Die Revision kann nicht nach den §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden. 31.1 Eine grundsätzliche Bedeutung i
BVerwG 5 B 206.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden.
BVerwG 5 B 56.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 4 B 27.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache noch nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.
BVerwG 5 B 127.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Behauptung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Bes
BVerwG 6 B 70.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen eines Verfahrensmangels (2.) zuzulassen. 21. Die Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
BVerwG 2 B 107.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist unbegründet.1 Auf die revisionsgerichtliche Klärung der Fragen,2 ob ein nicht handschriftlich unterzeichnetes und nicht mit dem Hinweis auf e
BVerwG 6 B 24.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.), der Divergenz (2.) und des Verfahrensmangels (3.) stützt, hat keinen Erfolg.
BVerwG 7 B 111.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger beansprucht als Miterbe die Rückgabe eines Grundstücks, das 1983 auf der Grundlage des Aufbaugesetzes in Volkseigentum überführt wurde. Die nach erfolglosem Verwaltungsverfahren erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. E
BVerwG 10 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 152a VwGO zulässige Anhörungsrüge der Klägerin bleibt ohne Erfolg.
Vorausetzungen eines Haustürgeschäft
Handakte WebLAWg / Im Rahmen eines Haustürgeschäfts, muss die Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht entsprechend § 312 Abs. 2 BGB auch dann auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hinweisen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf d
BVerwG 1 B 30.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde der Klägerin (früher Klägerin zu 1) hat Erfolg.
