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BVerwG 5 B 72.05

am 26.10.2005 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Begründung der Beschwerde rechtfertigt die Zulassung der Revision schon deswegen nicht, weil sie nach Art der Begründung eines …

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