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BVerwG 5 B 68.05

am 08.12.2005 von http://www.bverwg.de

Die auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.1

Die nach Auffassung der …

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