BVerwG 5 B 61.08 - Beschluss
am 08.08.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt weder auf den Zulassungsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Abweichung) noch auf den …
BVerwG 2 B 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die Beschwerde leitet rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit, Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, ...
BVerwG 8 B 94.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Es ist bereits zweifelhaft, ob die Beschwerde den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 VwGO genügt. Sie ist aber jedenfalls unbegründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nicht gegeben. 2Grundsä
BVerwG 2 B 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 2 B 2.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen Abweichung der Berufungsentscheidung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 2 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, rechtsgrundsätzliche Bedeutung, gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 2 BN 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 1 B 84.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen vor (§ 166 VwGO, § 114 ff., § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
BVerwG 9 A 21.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 16. April 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 1 B 16.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie legt den geltend gemachten Verfahrensmangel einer Verletzung des Anspruchs der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend
BVerwG 20 F 1.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Verwaltungsrechtsstreit wegen der Genehmigung des Entgelts für Netzzugang; Vorlage der Behördenakten im ; Entscheidung der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO; ...
BVerwG 2 PKH 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einnach Wiedereinsetzung in die Fristen gemäß § 133 Abs. 2 und 3 VwGO durchzuführendesBeschwerdeverfahren kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 10 B 134.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger, der die Frist zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde versäumt hat, ist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
