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BVerwG 5 B 61.08 - Beschluss

am 08.08.2008 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt weder auf den Zulassungsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Abweichung) noch auf den …

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