BVerwG 5 B 5.07 - Beschluss
am 04.12.2007 von http://www.bverwg.deDie auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht …
BVerwG 5 B 206.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden.
BVerwG 5 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. 21. Die Revision kann nicht nach den §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden. 31.1 Eine grundsätzliche Bedeutung i
BVerwG 5 B 57.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Beklagten ist nicht begründet.1 Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen werden. Anders als der Beklagte meint
BVerwG 5 B 128.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.1 1. Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.2 1.1 Die von der Beschwerde aufgeworfenen Frag
BVerwG 5 B 133.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Kläger ist nicht begründet.1 Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden.2 Die Kläger halten für grundsätzlich kläru
BVerwG 5 B 83.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen werden.
BVerwG 3 B 16.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Gegenvorstellung ist unstatthaft. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. November 2006 ist mit dem Beschluss des Senats vom 13. Juli 2007, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde,...
BVerwG 4 B 74.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst.2 a) Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren geklärt wissen, o
BVerwG 8 B 81.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 3 B 45.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren ist voraussichtlich die Frage zu klären, ...
BVerwG 5 B 89.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3 VwGO gerichtete Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 2 B 63.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
