Alle Blogs » BVerwG 5 B 47.04 - Beschluss

BVerwG 5 B 47.04 - Beschluss

am 17.02.2005 von http://www.bverwg.de

Die allein auf den Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg.1

Die Frage, ob das …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

» BVerwG 7 C 4.04 - Urteil

» BVerwG 3 C 8.04 - Urteil

» BVerwG 1 B 150.04 - Beschluss

» BVerwG 1 B 74.04 - Beschluss

» BVerwG 5 C 67.03 - Urteil


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: 7b bverwg

BVerwG 6 B 81.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Rev…

BVerwG 1 B 18.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.…

BVerwG 6 PB 6.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzula…

BVerwG 6 B 39.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die ausschließlich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.…

BVerwG 5 B 127.04

Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Behauptung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Bes…

BVerwG 6 B 45.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsät…

Familienrecht: Entlastung des Alleinzahlers bei Unterhalt für volljährige Kinder

Recht und Alltag / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geschiedene Väter oder Mütter beim Unterhalt für volljährige Kinder entlastet. Nach seinem Urteil vom 26. Oktober 2005 (Az: XII ZR 34/03) kann derjenige, der allein für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen…

BVerwG 9 B 19.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Die Beschwerdebegründung rechtfertigt nicht die Zulassung wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).…

BVerwG 8 B 10.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen des Klägers rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. Weder weist die Sache die ihr beigemessene grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf noch ist die behauptete Diverg…

BVerwG 6 B 62.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil die aufgeworfene Rechtsfrage auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann.…

BVerwG 1 B 9.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie bezeichnet die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verstoßes gegen Verfahrensrecht (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO) nicht in der nach § 133 Abs. 3 S…

BVerwG 6 B 95.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die Grundsatzrüge gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt ohne Erfolg.…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Bundesverwaltungsgericht

RSS-Newsfeed des Bundesverwaltungsgerichts

» Bundesverwaltungsgericht

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »