BVerwG 5 B 43.08 - Beschluss
am 18.06.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist begründet. Die Revision wird nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen; sie kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren …
BVerwG 1 B 237.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. 2Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Der Fall kann dem Senat Gelegenheit zur rechtsgrundsätzlichen Klärung der
BVerwG 9 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, .
BVerwG 5 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. 21. Die Revision kann nicht nach den §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden. 31.1 Eine grundsätzliche Bedeutung i
BVerwG 3 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten,...
BVerwG 3 B 13.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ...
BVerwG 5 B 81.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Kläger ist nicht begründet.1 1. Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.2 1.1 Die Kläger haben nicht, wie es danach erforderlich ist
BVerwG 4 B 43.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Kläger beimessen, noch beruht das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel. 21.a) Die Frage
BVerwG 4 B 44.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst, noch beruht das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel. 21.a) Die Frag
BVerwG 5 B 109.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 6.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist begründet.
BVerwG 9 B 45.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Die Divergenzrüge der Beigeladenen, mit der sie geltend macht, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche, soweit es um die Anordnung eines Entsch
BVerwG 5 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Ob die Beschwerden der Kläger zu 14 bis 19 wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) unzulässig sind ...
