BVerwG 5 B 42.08 - Beschluss
am 07.10.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist unzulässig. Sie ist nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des …
BVerwG 4 B 48.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die fristgerecht erhobene Beschwerde ist zwar nicht innerhalb der zweimonatigen Frist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet worden.
BVerwG 7 B 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 7 B 8.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 8 B 51.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Zwar liegt der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht vor,...
BVerwG 5 B 178.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.
BVerwG 4 B 42.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 5 B 103.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 209.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 102.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.
BVerwG 3 B 103.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.
BVerwG 2 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, was unter dem in § 48 Abs. 3 Satz 1 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verwendeten Rechtsbeg
BVerwG 1 B 181.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1 Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff. ZPO).1 2 Die Beschwerde hat mit einer der von ihr erhobenen Verfahrensrügen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg. Die Beschwerde rügt insoweit zu
