BVerwG 5 B 4.07 - Beschluss
am 29.08.2007 von http://www.bverwg.deDie Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (Zulassungsgrund des …
BVerwG 5 B 192.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 8 B 67.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 5 B 148.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Beschwerde ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen (1.)...
BVerwG 5 B 57.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. März 2006 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 194.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 6 PB 6.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzula
BVerwG 2 B 96.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet.1 1. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen materiellrechtlichen Fragen rechtfertigen die Revisionszulassung wegen grundsätzlic
BVerwG 5 B 147.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Mit dem Streitverfahren verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), wie die Beschwerde geltend macht.
BVerwG 2 B 26.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch beruht die angegriffene Entscheidung auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen Oberverwaltungsgerichts (§ 1
BVerwG 2 B 54.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels, der nicht nur geltend gemacht werden, sondern auch vorliegen muss. Zu Unrec
BVerwG 5 B 175.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Mit dem Verfahren verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wie die Beschwerde ausschließlich geltend macht.
BVerwG 5 B 84.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen des Beklagten in seinen Schriftsätzen vom 29. August und 19. Oktober 2005 rechtfertigt die Zulassung der Revision nach §§ 133, 132 Abs.
