BVerwG 5 B 3.08 - Beschluss
am 10.06.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 …
BVerwG 5 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 10 B 146.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 10 B 144.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 10 B 143.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 1 B 66.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 9 B 42.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 8 B 18.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die Behauptung gestützte Beschwerde, dass das angefochtene Urteil auf Verfahrensfehlern beruhe (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), ist unbegründet. Die geltend gemachten Mängel liegen nicht vor.
BVerwG 6 BN 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 1 B 149.04
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf einen Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt erfolglos.1 Die Beschwerde macht geltend, es liege ein absoluter Revisionsgrund im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO vor. Der Kläger sei im Berufungsverfahren
BVerwG 6 BN 5.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.1 1. Sie richtet sich nach §§ 132, 133 VwGO. Die Vorschriften über die Revision nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind hier anwendbar.2 Über das Begehren des Antragstelle
BVerwG 3 B 77.05
Bundesverwaltungsgericht / Die außerordentliche Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Eine ordentliche Beschwerde wäre unstatthaft. Gemäß § 152 Abs. 1 VwGO können Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nur in den Fällen des § 99 Abs. 2, des § 133 Abs. 1 VwGO und de
BVerwG 4 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die auf die Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21.1 Die Klägerin möchte in einem Revisionsverfahren
