BVerwG 5 B 3.07 - Beschluss
am 29.08.2007 von http://www.bverwg.deOb die Beschwerden der Kläger zu 14 bis 19 wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 …
BVerwG 10 B 134.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger, der die Frist zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde versäumt hat, ist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
BVerwG 9 B 38.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden haben keinen Erfolg.1 1. Die Beschwerde des Klägers zu 6 ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht g
BVerwG 6 B 63.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der Klägerin ist wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO gemäß § 60 Abs. 1 VwGO aus den Gründen des Antrags vom 2. September 2005 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 22. Die Besch
BVerwG 9 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht.
BVerwG 4 BN 4.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde muss erfolglos bleiben. Es kann offen bleiben, ob dem Antragsteller wegen Versäumung der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO) zu gewähren ist. Die allein auf § 132 Abs. 2
BVerwG 5 B 178.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.
BVerwG 4 B 42.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 1. Der Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erford
BVerwG 8 B 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO von Gesetzes wegen nicht statthaft.1 Als außerordentliche Beschwerde genügt sie nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit (BVerfGE 107, 395 ). Zwa
BVerwG 10 B 66.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Verfahrensmangel) und des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Divergenz) i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
Wieder und Wieder...
Juristisches und Sonstiges / In einem Akt kämpft der Beklagte verbissen darum irgendwie wieder in das Verfahren zurückzukommen, nachdem er ursprünglich die erste Verhandlung verpasst hatte und ein Versäumungsurteil ergangen ist. Ein Wiedereinsetzungsantrag wurde schon abgew
BVerwG 10 B 72.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtshofs durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden können, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt.
BVerwG 9 BN 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden können, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt.
