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BVerwG 5 B 24.05

am 10.05.2005 von http://www.bverwg.de

G r ü n d e :

Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.

1. Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der …

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