BVerwG 5 B 23.08 - Beschluss
am 12.06.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist …
BVerwG 3 B 89.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 8 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 3 B 118.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 2 B 103.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 2 B 123.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
EuG: Henkel vs. HABM
MarkenBlog / In der Rechtssache T‑398/04 hatte das Europäische Gericht erster Instanz über die Klage der Henkell KGaA aus Düsseldorf gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM zu entscheiden. Henkel hatte im September 1998 die nachfolgend dargest
Beschwerde-Center der Polizei
Handakte WebLAWg / In den USA gibt es ein Beschwerde-Center der Polizei, bei dem Opfer polizeilichen Fehlverhaltens Unterstützung finden, wird hier mitgeteilt. Mithilfe...
Bei alternativ gegebenem Rechtsbehelf ist die Gehörsrüge unstatthaft
Recht und Alltag / Die Gehörsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf nach § 321 a ZPO ist nur dann statthaft und damit zulässig, wenn gegen das Urteil (des Berufungsgerichts) ein anderer Rechtsbehelf – wie z.B. die Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 591, 344 ZP
BVerwG 7 B 80.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den die Beklagte zwei Bescheide ihres Funktionsvorgängers aufgehoben hat, auf deren Grundlage der Erlös aus der investiven Veräußerung eines Grundstücks an den Kläger ausgekehrt worden war. E
BVerwG 7 B 73.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Klägerin, der zwei Grundstücke zurückübertragen wurden, wendet sich gegen die Höhe der nach § 18 Abs. 1 und 2 des Vermögensgesetzes VermG festgesetzten Ablösebeträge. Das Verwaltungsgericht hat die Klage, soweit sie nicht zurückge
BVerwG 7 B 17.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beigeladenen sind Erben des Großunternehmers Jakob M., der jüdischer Herkunft war, von einer Reise in die Niederlande Ende 1931 nicht mehr ins Deutsche Reich zurückkehrte und 1938 durch Entscheidung des Reichsministers des Innern seiner deuts
