BVerwG 5 B 22.08 - Beschluss
am 07.10.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 132 Abs. …
BVerwG 5 B 16.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO greift nicht durch.
BVerwG 6 PB 13.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.
BVerwG 6 PB 12.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.
BVerwG 6 PB 13.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.
BVerwG 6 PB 12.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr.
BVerwG 6 PB 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG haben keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge greift nicht durch, weil die Voraussetzun
BVerwG 8 B 33.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die mit vermeintlich grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründete Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 1 B 80.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
BVerwG 5 B 68.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.1 Die nach Auffassung der Klägerin grundsätzlicher Klärung bedürftige Frage,2 w
BVerwG 7 B 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Die Beklagte war bei Einlegung der Beschwerde nicht ordnungsgemäß vertreten. Die Einlegung der Beschwerde genügt nicht dem Erfordernis des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO. Danach können sich juristische Personen des öff
BVerwG 4 B 66.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 2Nach Auffassung des Berufungsgerichts sind die Vorhaben des Klägers, zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils ca. 100 m, aus zwei
BVerwG 9 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht.
