BVerwG 5 B 197.07 - Beschluss
am 24.07.2008 von http://www.bverwg.deDie Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 2007 ist nach § 132 Abs. 2 …
BVerwG 5 B 24.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 Vw GO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Dezember 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 2.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. September 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 194.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 57.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. März 2006 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 70.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2008 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 2 B 46.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch beruht die angegriffene Entscheidung auf einem der geltend gemachten Verfahrensfehler.1 1. Die Beschwerde be
BVerwG 1 B 145.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat mit einer Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg.
BVerwG 5 B 196.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat mit einer Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg.
BVerwG 10 B 91.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist mit der Rüge eines Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zulässig und begründet. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung verweist der Senat die Sache daher gemäß § 133 Abs. 6 VwGO an das Berufungsgericht zurück.
BVerwG 9 B 38.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden haben keinen Erfolg.1 1. Die Beschwerde des Klägers zu 6 ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht g
BVerwG 2 B 54.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels, der nicht nur geltend gemacht werden, sondern auch vorliegen muss. Zu Unrec
