BVerwG 5 B 194.07 - Beschluss
am 10.06.2008 von http://www.bverwg.deDie Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. …
BVerwG 5 B 197.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 70.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2008 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 57.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. März 2006 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 24.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 Vw GO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 5 B 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Dezember 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 6 B 70.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen eines Verfahrensmangels (2.) zuzulassen. 21. Die Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
BVerwG 4 BN 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. 2Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, der vom Rat der Antragsgegnerin zusammen mit der Ve
BVerwG 2 B 90.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die außerordentliche Beschwerde des Klägers ist zu verwerfen, weil sie unstatthaft ist.1 Ein Rechtsbehelf gegen den angegriffenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das erstin
BVerwG 2 B 6.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet.1 In dem Berufungsurteil hat das Oberverwaltungsger
BVerwG 6 B 40.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden,...
BVerwG 2 B 33.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist in Bezug auf den im Tenor dieses Beschlusses genannten Teil des Streitgegenstandes zuzulassen. Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts ...
BVerwG 5 B 22.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO greift nicht durch.
