BVerwG 5 B 193.07 - Beschluss
am 28.11.2007 von http://www.bverwg.deDie auf Zulassung der Revision gerichtete und auf §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet. Den …
BVerwG 5 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. 21. Die Revision kann nicht nach den §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden. 31.1 Eine grundsätzliche Bedeutung i
BVerwG 5 B 69.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete, allein auf den Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Beklagten ist nicht begründet.1 Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Ab
BVerwG 5 B 121.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete und auf §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 2 B 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Der Kläger hält f
BVerwG 2 B 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Die Klägerin hält
BVerwG 2 B 4.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Die Klägerin hält
BVerwG 5 B 93.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juni 2006 wird nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
BVerwG 6 B 85.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Grundsatz- (1.), Abweichungs- (2.) und Verfahrensrüge (3.) gestützte Beschwerde des Klägers bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 1 B 100.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.
BVerwG 2 B 15.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil eine Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2008 BVerwG 2 C 49.07 besteht und das Berufungsurteil darauf auch beruht.
BVerwG 1 B 16.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie legt den geltend gemachten Verfahrensmangel einer Verletzung des Anspruchs der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend
BVerwG 6 B 65.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, die sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache stützt, hat keinen Erfolg (1.).
