BVerwG 5 B 192.07 - Beschluss
am 28.11.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung …
BVerwG 5 B 148.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Beschwerde ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen (1.)...
BVerwG 8 B 67.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 5 B 32.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) der Fragen zuzulassen, ...
BVerwG 5 B 56.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.1 Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die von der Beschwerde
BVerwG 6 PB 6.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzula
BVerwG 6 B 45.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsät
BVerwG 7 B 49.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, nach welchen Vorgaben Sicherheiten für den Betrieb von Anlagen zur Sortierung
BVerwG 2 B 10.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die Zulassungsgründe der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, und der Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts, § 127 Nr. 1 BRRG, geltend gemacht werden, ist unbegründet.
BVerwG 4 BN 49.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO folgende von der Vorinstanz bejahte Frage auf: ...
BVerwG 3 B 124.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin wendet sich gegen die angeordnete Rückzahlung von Ausgleichsleistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Zulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO),
BVerwG 2 B 100.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 Im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahre
BVerwG 10 B 100.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff. ZPO). Die Beschwerde hat mit der von ihr erhobenen Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg.
