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BVerwG 5 B 191.07 - Beschluss

am 12.12.2007 von Bundesverwaltungsgericht

Die Beschwerde rügt zu Recht, dass der angefochtene Beschluss von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 BVerwG 5 C 14.99 (Buchholz 412.3 § 6 …

BVerwG 5 B 178.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.

BVerwG 6 B 48.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. 2Zwar ist die Revision weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (§

BVerwG 6 B 54.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April

BVerwG 2 KSt 1.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Durch Beschluss vom 28. Oktober 2004 hat der Senat den Wert des Streitgegenstandes auf 4 000 festgesetzt. Die hiergegen gerichtete Gegenvorstellung ist begründet.1 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. September 1999 BVerwG 2 B 53.9

BVerwG 4 BN 21.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 1. Die Revision ist nicht wegen der behaupteten Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem

BVerwG 10 B 17.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Abweichungen des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des Bundesver

BVerwG 6 B 59.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 138 Abs. 3 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) zulässige Beschwerde, über die der Senat ohne weiteres Zuwarten entscheidet (1.), ist begründet (2.).1 1. Der Senat entscheidet über die Besch

BVerwG 5 B 7.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt in Bezug auf den hier allein im Streit stehenden Anspruch des Klägers auf Erteilung eines Aufnahmebescheides und Einbeziehung seiner Ehefrau in diesen Bescheid auf ...

BVerwG 9 VR 43.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / I. Das Verfahren über den Antrag wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 8. Juli 2005, durch den nach Mitteilung der Antragstellerin ein vorläufiger Insolvenzverwalter für ihr Vermögen bestellt und angeordnet wurde, dass Verfügun

BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die jeweils auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden bleiben ohne Erfolg.1 Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 3/98 Messeparkplatz2 Lilienthalstraße aus zwei Gründen für unwirksam erklärt:

BVerwG 1 B 79.05

Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ge

BVerwG 6 PB 8.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Dies gilt zunächst für die Grundsatzrüge.2 a) Diese ist allerdings entgegen der Auffassung des Beteiligten zulässig. § 87 Abs. 2 MVPersVG bestimmt, dass im pe

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