BVerwG 5 B 189.07 - Beschluss
am 20.12.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde der Kläger ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 …
BVerwG 1 B 66.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 9 B 42.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 1 B 17.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 4 BN 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 4 BN 7.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 4 BN 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 6 B 59.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 138 Abs. 3 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) zulässige Beschwerde, über die der Senat ohne weiteres Zuwarten entscheidet (1.), ist begründet (2.).1 1. Der Senat entscheidet über die Besch
BVerwG 2 B 122.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift; Mangelbeseitigung gemäß § 55 BDG; Vorstand der Deutschen Telekom AG als oberste Dienstbehörde.
BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die jeweils auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden bleiben ohne Erfolg.1 Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 3/98 Messeparkplatz2 Lilienthalstraße aus zwei Gründen für unwirksam erklärt:
BVerwG 7 B 23.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Senat entscheidet über das Ablehnungsgesuch, ohne dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter gemäß § 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 3 ZPO einzuholen, denn der Sachverhalt ist geklärt (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 BVerwG 3 B 182.05 juri
BVerwG 10 C 39.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die Prozesskostenhilfe, die er zusammen mit der am 14. März 2007 eingelegten Revision beantragt hat, nicht bewilligt werden, weil seine Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ...
BVerwG 6 BN 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Soweit das Beschwerdeverfahren die Antragstellerin zu 2 betrifft, ist es in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, nachdem diese die Beschwerde zurückgenommen hat.
