BVerwG 5 B 17.08 - Beschluss
am 16.04.2008 von http://www.bverwg.deDie Klägerin rügt, der Senat habe ihr Vorbringen nicht bzw. nicht ausreichend in Erwägung gezogen (Anhörungsrüge S. 2 letzter Absatz). Ihre Rüge, ihr Vortrag sei …
BVerwG 5 B 20.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin rügt, der Senat habe ihr Vorbringen nicht bzw. nicht ausreichend in Erwägung gezogen (Anhörungsrüge S. 2 letzter Absatz).
BVerwG 5 B 19.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin rügt, der Senat habe ihr Vorbringen nicht bzw. nicht ausreichend in Erwägung gezogen (Anhörungsrüge S. 2 letzter Absatz).
BVerwG 5 B 18.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin rügt, der Senat habe ihr Vorbringen nicht bzw. nicht ausreichend in Erwägung gezogen (Anhörungsrüge S. 2 letzter Absatz).
BVerwG 5 C 7.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin macht im Rahmen der Anhörungsrüge geltend, der erkennende Senat habe ihr Vorbringen, sich bereits vor dem Jahr 2002 um die deutsche Staatsangehörigkeit beworben zu haben, indem sie zuvor die Aufnahme nicht nur als deutsche Volkszugeh
BVerwG 10 B 29.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.1 Der Kläger beanstandet mit der Anhörungsrüge, dass das Finanzamt Warendorf im bisherigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beigeladen worden ist, und greift daneben die Begründung in dem Beschluss
BVerwG 8 PKH 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die gegen den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2007 gerichtete Anhörungsrüge des Klägers ist unzulässig, ...
BVerwG 7 C 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) des Beklagten richtet sich gegen das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2006 - BVerwG 3 C 30.05 -.
BVerwG 4 BN 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Der Senat hat den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nicht verletzt.
BVerwG 10 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 152a VwGO zulässige Anhörungsrüge der Klägerin bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 6 B 69.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO) des Klägers ist unzulässig, weil er sie entgegen § 152 a Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben hat. 2Der mit der Rüge
