BVerwG 5 B 17.06 - Beschluss
am 06.09.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen führt nicht (mehr) auf einen Revisionszulassungsgrund im Sinne …
BVerwG 5 B 175.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist, soweit den Darlegungsanforderungen in § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt ist, nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen führt auf keinen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO.
BVerwG 2 B 108.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Der Sache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
BVerwG 3 B 78.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 5 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. 21. Die Revision kann nicht nach den §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden. 31.1 Eine grundsätzliche Bedeutung i
BVerwG 10 B 92.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Der beteiligte Bundesbeauftragte rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts verletzt hat (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO).
BVerwG 10 B 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der von ihr als Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemachte Verstoß gegen § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO liegt vor.
BVerwG 9 B 70.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig, jedoch unbegründet.
BVerwG 2 B 5.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Es bedarf grundsätzlicher Klärung, ob bei einer Entlassung auf Antrag ein materieller Mangel der Entlassungsverfügung nach deren Aushändigung nachträglich geheilt werden kann.
BVerwG 5 B 132.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat keinen Erfolg.
BVerwG 1 B 207.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist begründet, soweit sie sich auf das Anfechtungsbegehren gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 7. November 2005 ... richtet.
BVerwG 2 B 23.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die angegriffene Entscheidung weicht in ihren Ausführungen zur Unbeachtlichkeit verminderter Schuldfähigkeit von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2007 (...) ab und beruht auf dieser Abweichung.
BVerwG 1 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.
