BVerwG 5 B 162.07 - Beschluss
am 28.11.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Verfahrensmangel) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …
BVerwG 5 B 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Verfahrensmangel) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ...
BVerwG 4 B 28.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.1 Das angegriffene Urteil betrifft die Duldungsanordnung. Die bauliche Anlage ist nach der Auffassung des Oberve
BVerwG 5 B 127.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Behauptung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Bes
BVerwG 5 B 179.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (rechtsgrundsätzliche Bedeutung) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.
BVerwG 4 B 26.05
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Das angegriffene Urteil betrifft die Beseitigungsanordnung. Die bauliche Anlage ist nach der Au
BVerwG 5 B 134.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO (Grundsatz- und Divergenzrügen) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 56.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.1 Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die von der Beschwerde
BVerwG 1 B 13.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die Beschwerde, die
BVerwG 2 B 7.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen. Das Berufungsurteil weicht in einem es tragenden Rechtssatz von dem Urteil des Senats vom 1. September 2005 BVerwG 2 C 24.04 NVwZ 2006, 352 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 3 ab.
BVerwG 1 B 74.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch der behauptete Verfahrensfehler durch Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 3 VwGO
BVerwG 8 B 97.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Beschwerde rügt, das Verwaltungsgericht habe in unzulässiger Weise durch Prozess- statt durch Sachurteil entschieden.
BVerwG 6 PB 11.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (§ 111 Abs. 3 2HPersVG i.V.m. § 92 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) gestützte 3Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Hinblick auf § 81 Abs. 3 HPersVG, 4wonach vor der Weiterleitung von Stellena
