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BVerwG 5 B 148.07 - Beschluss

am 30.08.2007 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Beschwerde ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache …

BVerwG 5 B 79.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.

BVerwG 4 B 42.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.

BVerwG 4 B 43.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.

BVerwG 7 BN 3.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

BVerwG 5 B 86.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von den Klägern aufgeworfenen

BVerwG 9 B 53.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die von ihr als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kommt der Rechtssache nicht zu.

sparkasse: anleitung (nachrichtenzahl: iv6558717940tb)

Aktiv gegen Spam / Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin, Die Technische Abteilung der Sparkasse führt zur Zeit eine vorgesehene Software-Aktualisierung durch, um die Qualität des Online-Banking-Service zu verbessern. Wir möchten Sie bitten, unten auf den Link z

Erbschaftsteuerreform passiert Bundestag

Testamentsvollstreckerblog / Heute Vormittag stimmte der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zu. Änderungen gegenüber dem Koalitions-Kompromiss vom 6. November 2008 erfolgten nicht, obwohl zwischenzeitlich bere

BVerwG 2 B 82.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob bei der Bestimmung der Angemessenheit von Aufwendungen für medizinisch notwendige Krankenhausbehandlun

BVerwG 1 B 150.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff. ZPO).1 Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung wird die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO unter Aufh

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