BVerwG 5 B 147.07 - Beschluss
am 06.09.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist unbegründet. Mit dem Streitverfahren verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 …
BVerwG 5 B 175.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Mit dem Verfahren verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wie die Beschwerde ausschließlich geltend macht.
BVerwG 5 B 46.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Mit dem Streitverfahren verbindet sich derzeit keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Entsprechendes gilt für die Divergenzrüge der Klägerin (§ 132 Abs. 2 Nr. 2
BVerwG 2 B 95.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 Die Beschwerde hält für klärungsbedürftig der Sache nach die Frage, ob mit dem Begriff anrechnungsfähige Pflic
BVerwG 2 B 97.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.1 1. Die Rechtssache wirft keine Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf.2 1.1 Die Frage 1 des Beklagten, ob ein staatliches Gericht bei der Klärung vermögensrechtliche
BVerwG 2 B 10.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die Zulassungsgründe der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, und der Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts, § 127 Nr. 1 BRRG, geltend gemacht werden, ist unbegründet.
BVerwG 2 B 23.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, gestützte Beschwerde ist unbegründet. Keine der als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig aufgeworfenen Fragen rechtfertigt die Zulassung der Revision.1
BVerwG 4 B 38.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Klägerin wirft dem Berufungsgericht vor, seine Entscheidung auf Vermutungen bzw. eine unzutreffende Unterstellung gestützt zu haben;...
BVerwG 1 B 74.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat mit der Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht und des rechtlichen Gehörs (Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) Erfolg. Wegen dieser Verfahrensmängel, auf denen
BVerwG 6 B 62.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil die aufgeworfene Rechtsfrage auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann.
BVerwG 3 B 31.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle drei Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde der Klägerin bleibt ohne Erfolg. Mit dem angegriffenen Urteil hat das Verwaltungsgericht ihre Klage gegen den Bescheid des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektio
BVerwG 4 B 15.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Recht des Klägers nach § 60a Nr. 7b NNatG auf Beteiligung an der Erteilung einer Ausnahme von den Verboten zum Schutz eines Biotops (§ 28a un
BVerwG 1 B 185.04
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die allein auf Verfahrensrügen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Die geltend gemachten Verfahrensmängel der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Verstoßes gegen den Grundsatz der f
