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BVerwG 5 B 128.04 - Beschluss

am 07.04.2005 von http://www.bverwg.de

Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.1

1. Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.2

1.1 …

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