BVerwG 5 B 109.05 - Beschluss
am 03.08.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 …
BVerwG 4 BN 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.
BVerwG 4 BN 22.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.
BVerwG 5 B 192.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 4 B 27.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache noch nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.
BVerwG 4 BN 39.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst, noch ist die Revision wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen. 21. Der S
BVerwG 2 B 76.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass ein Revisionszulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gegeben ist.1 Der Kläger hat geltend gemacht, die Revisi
BVerwG 10 B 65.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Die Beschwerdebegründung lässt nicht den Schluss zu, dass der Rechtssache die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bede
BVerwG 3 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...
BVerwG 3 B 79.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...
Anspruch der KarstadtQuelle AG auf Wertheim-Grundstücke rechtskräftig abgelehnt
Handakte WebLAWg / Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, das vermögensrechtliche Ansprüche der KarstadtQuelle AG an Grundstücken des ehemaligen
BVerwG 5 B 61.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt weder auf den Zulassungsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Abweichung) noch auf den Zulassungsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Grundsatzbedeutung).
BVerwG 1 B 6.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Klägers ist mit der Rüge von Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) begründet. Die Beschwerde beanstandet zu Recht, dass das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Beschluss die Asylklage des Klägers in vollem Umfang
