BVerwG 5 B 104.06 - Beschluss
am 03.08.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist nicht begründet. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 …
BVerwG 1 B 33.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Weder der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch der geltend gemachte Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 1
BVerwG 5 B 152.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor; ...
BVerwG 5 B 156.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor; ...
BVerwG 8 B 43.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 8 B 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 1 B 104.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.
BVerwG 1 B 119.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat mit der Rüge eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg. Der Beklagte rügt der Sache nach zu Recht, dass das Berufungsgericht sich im Rahmen der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Er
BVerwG 2 B 2.05
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO und des § 127 Nr. 1 BRRG, § 113 HmbBG gestützte Beschwerde ist unbegründet. Mit der Divergenzrüge (§ 127 Nr. 1 BRRG, § 113 HmbBG) kann der Kläger die Zulassung der R
BVerwG 2 B 67.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstunfallschaden nach § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG anzunehmen ist.
BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die jeweils auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden bleiben ohne Erfolg.1 Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 3/98 Messeparkplatz2 Lilienthalstraße aus zwei Gründen für unwirksam erklärt:
BVerwG 2 B 122.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift; Mangelbeseitigung gemäß § 55 BDG; Vorstand der Deutschen Telekom AG als oberste Dienstbehörde.
BVerwG 10 B 142.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nur insoweit begründet, als der Verwaltungsgerichtshof die Klage des Klägers hinsichtlich des (Hilfs-)Antrags auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG abgewiesen hat (1.).
