Alle Blogs » BVerwG 5 B 104.06 - Beschluss

BVerwG 5 B 104.06 - Beschluss

am 03.08.2007 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde ist nicht begründet. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

» BVerwG 5 B 109.05 - Beschluss

» BVerwG 5 B 64.06 - Beschluss

» BVerwG 6 C 17.06 - Urteil

» BVerwG 3 B 14.07 - Beschluss

» BVerwG 3 B 55.07 - Beschluss


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: b 92 nr

BVerwG 1 B 33.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Weder der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch der geltend gemachte Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 1

BVerwG 5 B 152.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor; ...

BVerwG 5 B 156.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor; ...

BVerwG 8 B 43.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor.

BVerwG 8 B 3.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

BVerwG 1 B 104.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

BVerwG 1 B 119.04

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat mit der Rüge eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg. Der Beklagte rügt der Sache nach zu Recht, dass das Berufungsgericht sich im Rahmen der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Er

BVerwG 2 B 2.05

Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO und des § 127 Nr. 1 BRRG, § 113 HmbBG gestützte Beschwerde ist unbegründet. Mit der Divergenzrüge (§ 127 Nr. 1 BRRG, § 113 HmbBG) kann der Kläger die Zulassung der R

BVerwG 2 B 67.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstunfallschaden nach § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG anzunehmen ist.

BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die jeweils auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden bleiben ohne Erfolg.1 Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 3/98 Messeparkplatz2 Lilienthalstraße aus zwei Gründen für unwirksam erklärt:

BVerwG 2 B 122.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift; Mangelbeseitigung gemäß § 55 BDG; Vorstand der Deutschen Telekom AG als oberste Dienstbehörde.

BVerwG 10 B 142.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nur insoweit begründet, als der Verwaltungsgerichtshof die Klage des Klägers hinsichtlich des (Hilfs-)Antrags auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG abgewiesen hat (1.).

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Bundesverwaltungsgericht

RSS-Newsfeed des Bundesverwaltungsgerichts

» Bundesverwaltungsgericht

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »