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BVerwG 5 B 102.07 - Beschluss

am 12.06.2008 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.

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