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BVerwG 5 B 102.06 - Beschluss

am 10.05.2007 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz …

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