BVerwG 5 B 102.06 - Beschluss
am 10.05.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz …
BVerwG 5 B 119.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 121.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 3 B 101.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.1 Mit Wirkung gegenüber dem Kläger
BVerwG 3 B 101.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.1 Mit Wirkung gegenüber dem Kläger
BVerwG 2 B 37.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 9 B 8.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergeben sich die geltend gemachten Beschwerdegründe nicht.
BVerwG 5 B 107.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist erfolglos. Die geltend gemachten Gründe rechtfertigen eine Revisionszulassung nicht.1 1. Die Beschwerde macht geltend, der Kläger habe einen Anspruch auf (rückwirkende) Übernahme der Betr
BVerwG 5 C 16.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Klägerin ist nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.1 Sie war ohne Verschulden gehindert, die Monatsfrist zur Einlegung der Revision einzuhalten (§ 60 Abs. 1 VwGO). Denn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter haben
BVerwG 9 A 28.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist es entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 5 B 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (...) zugelassen werden.
BVerwG 10 B 76.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO).
