BVerwG 4 BN 8.07 - Beschluss
am 13.06.2007 von http://www.bverwg.deBebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; …
BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender; Erforderlichkeit für raumordnerische Zielfestlegung.
BVerwG 4 BN 32.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Sicherung von Rohstoffvorkommen.
BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die jeweils auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden bleiben ohne Erfolg.1 Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 3/98 Messeparkplatz2 Lilienthalstraße aus zwei Gründen für unwirksam erklärt:
BVerwG 4 BN 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre; andere Planung.
BVerwG 4 BN 45.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Bebauungsplan; Eingriffe in Natur und Landschaft; Ausgleichsdefizit; Abwägungsgebot.
BVerwG 4 BN 41.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und Abfahrtsverkehr; Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen; TA-Lärm als Orientierungshilfe.
BVerwG 5 B 86.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von den Klägern aufgeworfenen
BVerwG: Keine Melderegisterauskünfte für Zwecke der Direktwerbung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das BVerwG (Urt. v. 21.06.2006 - Az.: 6 C 5.05) hatte darüber zu entscheiden, ob eine amtliche Meldebörde auch dann Auskünfte hinsichtlich der Adressdaten erteilen muss, wenn die anfragende Person die Auskünfte zu Zwecken der Direktwerbung nutzt
8. Klausur (Öffentliches Recht) Herbst 2008 BW
Sartorienfelder / Aufgabenstellung: Gutachten über eingelegten Widerspruch; Tenorierung eines Widerspruchsbescheids im Erfolgsfall mit allen Nebenentscheidungen, wobei diese zu begründen sind. Besonderheiten: Die Klausur teilte den Sachverhalt in umgekehrter R
BVerwG: Personalrat kann Dienststelle zur Zurverfügungstellung eines Personalratsbüros verpflichten lassen
JuracityBlog / Der Personalrat kann nicht auf einen reinen Feststellungsantrag verwiesen werden, wie es die Vorinstanz noch getan hat, sondern kann durchaus einen Verpflichtungsantrag stellen, so das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 29.06.2004 Aktenzeichen 6
BVerwG 1 B 74.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch der behauptete Verfahrensfehler durch Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 3 VwGO
BVerwG 1 B 9.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie bezeichnet die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verstoßes gegen Verfahrensrecht (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO) nicht in der nach § 133 Abs. 3 S
