BVerwG 4 BN 49.07 - Beschluss
am 20.12.2007 von http://www.bverwg.deDie auf sämtliche in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. …
BVerwG 9 B 54.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Als grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wirft die Beschwerde folgende Fragen auf:...
BVerwG 10 B 22.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Sache hat nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.2 a) Die Be
BVerwG 10 B 25.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Sache hat nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.2 a) Die Be
BVerwG 10 B 24.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Sache hat nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.2 a) Die Be
BVerwG 10 B 23.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Sache hat nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.2 a) Die Be
BVerwG 10 B 8.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO (i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO misst die Beschwerde der Frage zu, 3inwieweit
BVerwG 4 A 1001.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1 Die Antrags
BVerwG 6 B 85.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Grundsatz- (1.), Abweichungs- (2.) und Verfahrensrüge (3.) gestützte Beschwerde des Klägers bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 VR 1001.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1 Der Zweck d
BVerwG 6 B 95.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die Grundsatzrüge gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 3 B 111.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (...) und der Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (...) liegen nicht vor.
BVerwG 4 BN 28.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Im Revisionsverfahren können die rechtlichen Anforderungen an die raumordnerische Abwägung bei der Standortentscheidung für ein planfeststellungsbedürftiges Infrastrukturvorhaben (hie
