BVerwG 4 BN 47.07 - Beschluss
am 20.12.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Der Senat hat den Anspruch der Antragstellerin …
BVerwG 4 B 27.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Das Gericht hat den Anspruch der Beigeladenen auf rechtliches Gehör nicht verletzt.
BVerwG 10 B 29.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.1 Der Kläger beanstandet mit der Anhörungsrüge, dass das Finanzamt Warendorf im bisherigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beigeladen worden ist, und greift daneben die Begründung in dem Beschluss
BVerwG 10 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 152a VwGO zulässige Anhörungsrüge der Klägerin bleibt ohne Erfolg.
Anhörungsrügengesetz
Handakte WebLAWg / Am 15.12.2004 ist das Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) in Kraft getreten. Es...
BVerwG 8 B 116.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg.
Besonderes Rechtsmittel bei fehlendem rechtlichen Gehör
Handakte WebLAWg / Anhörungsrügengesetz ist die Kurzfassung für den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (...
BVerwG 4 BN 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Gegenvorstellung des Antragstellers hat ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit bzw. der Möglichkeit der Umdeutung in eine Anhörungsrüge (...) keinen Erfolg.
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Blickpunkt Recht & Steuern / Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen zum 1. Januar 2005 sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden. Wird also mit einer entsprechenden Eingabe nicht die Verletzung des Ansp
BVerwG 9 VR 43.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / I. Das Verfahren über den Antrag wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 8. Juli 2005, durch den nach Mitteilung der Antragstellerin ein vorläufiger Insolvenzverwalter für ihr Vermögen bestellt und angeordnet wurde, dass Verfügun
BVerwG 4 B 50.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.
BVerwG 4 B 21.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.
BVerwG 6 B 72.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Verfahrens- (1.) und die Grundsatzrüge (2.) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Den Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) einer Verletzung seines rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) sieht der Kläger darin, dass i
BVerwG 3 B 117.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).1 Der Kläger wirft die Frage auf, ob Art. 14 Abs. 4 und 5 VO (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission vom 23. Dezember 1992 (ABl EG Nr. L 391
BVerwG 1 B 102.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich auf Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) stützt, bleibt ohne Erfolg.1 Sie rügt als Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 G
BVerwG 4 BN 13.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Grund, die Revision zuzulassen, ergibt sich aus dem Vorbringen der Beschwerde nicht.
BVerwG 4 BN 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Grund, die Revision zuzulassen, ergibt sich aus dem Vorbringen der Beschwerde nicht.
