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BVerwG 4 BN 4.05 - Beschluss

am 11.03.2005 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde muss erfolglos bleiben. Es kann offen bleiben, ob dem Antragsteller wegen Versäumung der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO) zu gewähren ist. …

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