BVerwG 4 BN 39.04 - Beschluss
am 04.12.2007 von http://www.bverwg.deeingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude; …
BVerwG 4 B 71.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Das Landratsamt Passau erteilte dem Beigeladenen eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Feuerbestattungsanlage in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebiet. Nach seiner Ansicht sind in privater Trägerschaft betriebene Krematorien
BVerwG 7 C 47.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Rechtssetzungsbefugnis; Organisationsgewalt; eigene Angelegenheiten; Veräußerung eines Grundstücks; kirchenaufsichtliche Genehmigung; Verwaltungsgebühr; ...
BVerwG 5 B 191.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde rügt zu Recht, dass der angefochtene Beschluss von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 BVerwG 5 C 14.99 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
BVerwG 3 PKH 14.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die gegen den Beschluss des Senats vom 4. Januar 2007 - BVerwG 3 PKH 14.06 - eingelegten Rechtsbehelfe bleiben ohne Erfolg.
Eineiiger Zwilling schützt nicht vor Verwaltungsgebühr
Rechtblog / Ein Rotlichtverstoß durch einen eineiigen Zwilling hat jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Verfahren gegen eine Verwaltungsgebühr beschäftigt. Die Klägerin ist Halterin eines Pkw, mit dem im August 2005 in Heidelberg eine rote Ampel ü
BVerwG 6 P 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Vorstand des UKE; Geschäftsbereich; Betriebseinheit.
BVerwG 4 C 10.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Klägerin, ein Lebensmitteldiscounter, erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer Verkaufsstätte. 2Die Klägerin betreibt auf einem am Ostrand der Gemeinde Dogern liegenden, an ein Gewerbegebiet der benachbart
BVerwG 2 KSt 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Durch Beschluss vom 28. Oktober 2004 hat der Senat den Wert des Streitgegenstandes auf 4 000 festgesetzt. Die hiergegen gerichtete Gegenvorstellung ist begründet.1 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. September 1999 BVerwG 2 B 53.9
