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BVerwG 4 BN 39.04 - Beschluss

am 08.12.2004 von http://www.bverwg.de

I.

Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1

1. Die Divergenzrügen greifen nicht durch.2

a) Das Normenkontrollgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der vom …

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