BVerwG 4 BN 36.07 - Beschluss
am 19.11.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das …
BVerwG 4 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 40.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzl
BVerwG 4 BN 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 17.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 21.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 6 B 31.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung seiner Revision bleibt sowohl mit der Grundsatzrüge (1.) als auch mit der Verfahrensrüge (2.) ohne Erfolg. 21. Die Grundsatzrüge beruht auf vier teilweise mehrfach untergliederten Einzel
BVerwG 1 B 98.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde der Beigeladenen ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwG
BVerwG 2 B 112.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Es liegt weder eine Abweichung im Sinn von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vor, noch hat die Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung.1 Eine die Revision eröffnende Divergenz liegt nur dann v
BVerwG 1 B 71.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die auf eine grundsätzliche
BVerwG 2 B 28.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der Zulassungsgründe aller drei in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Kategorien geltend gemacht werden, ist unbegründet. Der Rechtsstreit wirft weder rechtsgrundsätzliche Fragen auf, noch ist das Berufungsgericht von einer höchstr
BVerwG 7 B 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Die Beklagte war bei Einlegung der Beschwerde nicht ordnungsgemäß vertreten. Die Einlegung der Beschwerde genügt nicht dem Erfordernis des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO. Danach können sich juristische Personen des öff
