BVerwG 4 BN 3.08 - Beschluss
am 18.04.2008 von http://www.bverwg.deDie auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen …
BVerwG 8 B 49.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch liegt ein Verfahrensfehler vor, auf dem das Urteil beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
Clement tritt aus SPD aus
RA-Blog / Wolfgang Clement tritt aus der SPD aus, meldet die FAZ. Grund sei u. a. die ihm gestern erteilte Rüge durch die Bundesschiedskommission, die seine Wahrnehmung des Rechtes auf Meinungsfreiheit drangsaliere.
1 BvR 2456/06 vom 12.11.2008
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im gleichnamigen Standortzwischenlager. Die Beschwerdeführerin ist (Mit-)Eigentümerin eines etwa 1,1 km hi
Briefeschreiber gefasst - Hochwaldmörder nicht ermittelt
LAWgical / Nach dem Massen-DNS-Test im nördlichen Saarland hat die Polizei den Verfasser der Briefe, die in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Polizeidienststellen eingegangen sind, gefasst. Es handelt sich dabei um einen 34jährigen Mann, der sein
LG Erfurt: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang des Abmahnschreibens - Ein Verfügungskläger, der einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch mittels einstweiliger Verfügung verfolgt, kann gehalten sein, die Umstände der Absendung eine
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Anlass zur Klage im Sinne des § 93 ZPO gibt der Schuldner eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs (hier: wegen Peer-to-Peer/Filesharing) nur, wenn er erfolglos abgemahnt wurde (vgl. § 97a Abs. 1 UrhG). 2. Beruft sich der Unterlassung
BVerwG 4 BN 36.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 8 B 10.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92
BVerwG 8 B 59.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch beruht das Urteil auf einem von der Beschwerde gerügten Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2
BVerwG 8 B 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungs-grund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor.
BVerwG 8 B 50.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 2Den Zulassungsgrund der ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kennt das Re
BVerwG 8 B 67.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 7 B 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
