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BVerwG 4 BN 29.07 - Beschluss

am 30.08.2007 von http://www.bverwg.de

Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen …

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

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