BVerwG 4 BN 24.07 - Beschluss
am 03.08.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. …
BVerwG 4 BN 52.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 4 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen.
BVerwG 4 BN 12.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen.
BVerwG 4 BN 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.
BVerwG 4 BN 22.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.
BVerwG 5 B 148.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Beschwerde ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen (1.)...
BVerwG 9 B 17.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 9 B 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 2 A 12.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 5 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Ob die Beschwerden der Kläger zu 14 bis 19 wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) unzulässig sind ...
BVerwG 9 A 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Auf die übereinstimmenden Anträge des Klägers und des Beklagten sowie mit Zustimmung der Beigeladenen wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
BVerwG 2 A 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
