Alle Blogs » BVerwG 4 BN 22.07 - Beschluss

BVerwG 4 BN 22.07 - Beschluss

am 10.08.2007 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

» BVerwG 8 B 8.07 - Beschluss

» BVerwG 4 KSt 1002.07 - Beschluss

» BVerwG 3 B 79.06 - Beschluss

» BVerwG 7 C 5.07 - Urteil

» BVerwG 5 C 3.06 - Urteil


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: nr b 52 bverwg beschwerde

BVerwG 4 B 27.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache noch nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.

BVerwG 4 BN 5.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen.

BVerwG 5 B 109.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zugelassen werden.

BVerwG 4 BN 39.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst, noch ist die Revision wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen. 21. Der S

BVerwG 6 B 70.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen eines Verfahrensmangels (2.) zuzulassen. 21. Die Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

BVerwG 4 BN 52.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.

BVerwG 4 KSt 1008.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Der nach §§ 165, 151 Satz 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.

BVerwG 2 B 72.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet; sie führt nicht zur Zulassung der Revision. Der Kläger erhielt zwischen dem 1. August 1999 und dem 30. September 2003 den Familienzuschlag der Stufe 1 gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG, ...

BVerwG 6 C 17.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Den Beiladungsanträgen ist nicht zu entsprechen, denn die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 65 Abs. 2 VwGO), ...

BVerwG 6 PB 11.05

Bundesverwaltungsgericht / 1Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (§ 111 Abs. 3 2HPersVG i.V.m. § 92 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) gestützte 3Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Hinblick auf § 81 Abs. 3 HPersVG, 4wonach vor der Weiterleitung von Stellena

BVerwG 1 B 16.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie legt den geltend gemachten Verfahrensmangel einer Verletzung des Anspruchs der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend

BVerwG 2 B 14.05

Bundesverwaltungsgericht / Die nach Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG statthafte Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat für die von dem Kläger erhobene Klage, ihm Lenkzeiten als Selbstfahrer als Dienstzeit anzuerke

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Bundesverwaltungsgericht

RSS-Newsfeed des Bundesverwaltungsgerichts

» Bundesverwaltungsgericht

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »