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BVerwG 4 BN 21.07 - Beschluss

am 03.08.2007 von Bundesverwaltungsgericht

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das …

BVerwG 4 BN 6.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.

BVerwG 4 BN 17.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.

BVerwG 4 BN 6.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.

BVerwG 4 BN 17.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.

BVerwG 4 BN 36.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.

BVerwG 4 BN 21.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 1. Die Revision ist nicht wegen der behaupteten Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem

BVerwG 1 B 118.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

BVerwG 1 B 12.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

BVerwG 10 B 123.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie legt den geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer Weise dar, die den gesetzlichen Anforderungen des § 133 Abs

BVerwG 10 B 88.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Den Beigeladenen kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil ihre Beschwerde wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO).

BVerwG 8 B 26.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 10. Januar 2007 wird zurückgewiesen.

BVerwG 6 B 65.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, die sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache stützt, hat keinen Erfolg (1.).

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