BVerwG 4 BN 20.07 - Beschluss
am 28.11.2007 von http://www.bverwg.deDie auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Beschwerde ist unbegründet. Die Antragsgegnerin beschloss am …
BVerwG 4 B 18.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 65.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 2 B 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die Beschwerde leitet rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit, Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, ...
BVerwG 2 B 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 5 B 203.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 2 B 27.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 1 B 237.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. 2Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Der Fall kann dem Senat Gelegenheit zur rechtsgrundsätzlichen Klärung der
BVerwG 2 B 29.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers hat mit der Maßgabe Erfolg, dass die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO an den Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen ist.
BVerwG 1 B 179.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der Divergenz nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dar.1 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Div
BVerwG 5 B 26.05 - Bfeschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 21. Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rech
BVerwG 9 B 45.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht. Der Rechtssache kommt nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu.
BVerwG 9 B 44.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht. Der Rechtssache kommt nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu.
