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BVerwG 4 BN 18.07 - Beschluss

am 03.08.2007 von http://www.bverwg.de

Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht …

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Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag der Antragstellerin als unzulässig abgelehnt, ...

BVerwG 4 BN 42.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 VwGO gestützte Beschwerde der Antragstellerin (Gemeinde P.) bleibt ohne Erfolg.

BVerwG 4 BN 6.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

BVerwG 4 BN 43.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

BVerwG 4 B 26.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Verfahrensmängel hat die Beschwerde nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise bezeichnet.

BVerwG 4 B 35.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

BVerwG 5 B 61.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt weder auf den Zulassungsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Abweichung) noch auf den Zulassungsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Grundsatzbedeutung).

BVerwG 5 B 46.05

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht begründet.1 1. Der Rechtssache kommt die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht zu.

BVerwG 1 B 289.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerden, mit denen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend gemacht wird, bleiben ohne Erfolg.

BVerwG 5 B 147.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Mit dem Streitverfahren verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), wie die Beschwerde geltend macht.

BVerwG 2 B 10.05

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die Zulassungsgründe der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, und der Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts, § 127 Nr. 1 BRRG, geltend gemacht werden, ist unbegründet.

BVerwG 1 B 104.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

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