BVerwG 4 BN 17.04 - Beschluss
am 20.05.2008 von http://www.bverwg.deDie auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das …
BVerwG 4 B 7.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 B 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 44.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzli
BVerwG 4 BN 43.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzli
BVerwG 2 B 28.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der Zulassungsgründe aller drei in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Kategorien geltend gemacht werden, ist unbegründet. Der Rechtsstreit wirft weder rechtsgrundsätzliche Fragen auf, noch ist das Berufungsgericht von einer höchstr
BVerwG 6 C 17.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Beiladungsanträgen ist nicht zu entsprechen, denn die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 65 Abs. 2 VwGO), die im Revisionsverfahren gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO allein in Betracht zu ziehen ist, liegen nicht vor.
BVerwG 6 C 16.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Beiladungsanträgen ist nicht zu entsprechen, denn die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 65 Abs. 2 VwGO), die im Revisionsverfahren gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO allein in Betracht zu ziehen ist, liegen nicht vor.
BVerwG 6 C 15.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Beiladungsanträgen ist nicht zu entsprechen, denn die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 65 Abs. 2 VwGO), die im Revisionsverfahren gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO allein in Betracht zu ziehen ist, liegen nicht vor.
BVerwG 4 BN 9.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 3 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
